Welche Daten werden benötigt?
- Polizzennummer (bitte bereithalten)
- Was ist wann, wie und wo genau passiert?
- Ungefähres Ausmaß der Schadenshöhe (wenn bereits bekannt)
- Bei KFZ Unfall: internationaler Unfallbericht
- Bei Haftpflichtschäden die Kontaktdaten des Geschädigten
- Dokumentation durch Fotografie und Schadensmeldung
- Unverzügliche Meldung an Ihren Versicherungsbetreuer oder die Versicherungsgesellschaft
Verhalten im Schadensfall:
- Melden Sie den Schaden so zeitnah und unverzüglich wie möglich
- Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände bis zur Abklärung auf.
- Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände bzw. Schadensstelle
- Bei Schäden durch Feuer, Brand, Einbruch, Diebstahl oder Raub, Personenschäden, Kollision mit Tieren (Wildschaden) umgehend der Polizei melden.
- Verändern Sie die Schadensstelle nicht (ausgenommen bei Schadensminderungsmaßnahmen,...Pflicht des Versicherungsnehmers)
- Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände
- Bereiten Sie zwischenzeitig wenn möglich Rechnungsbelege der beschädigten oder abhanden gekommenen Gegenstände vor, so ferne vorhanden.
- Bei Naturereignissen, wie z. Bsp. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben: unverzüglich Schaden melden, Schadenstag genau notieren!
- Prämienzahlungspflicht: achten Sie auch darauf, dass die Versicherungsprämien immer rechtzeitig bezahlt werden, damit Versicherungsschutz gewährleistet wird, und die Versicherungsgesellschaft deswegen nicht ablehnen kann.
Bei Haushalt/Eigenheimversicherung:
Bei Haushalt/Eigenheimversicherung:
- Alle Fenster und Türen verschließen und versperren beim verlassen der Liegenschaft (Einbruch/Sturmgefahr).
- Versperren Sie sämtliche Türen im Zugangsbereich stets mittels Tosi- oder Sicherheitsschloss
- versicherte Sachen regelmäßig auf nötige Instandhaltung überprüfen – insbesondere wasserführende Anlagen
- in jedem Schadensfall erleichtern aussagekräftige Fotos die rasche und unkomplizierte Abwicklung
Bei längerer Abwesenheit oder Urlaub, Leitungswasser:
- Wasserleitung bei Abwesenheit über 72 Stunden absperren, während der Frostperiode auch entleeren oder Heizung in Betrieb halten.
Bei KFZ Schäden:
- Bei Personenschäden unbedingt Polizei und Rettung verständigen.
- Bei Sachschäden genügt in der Regel der internationale Unfallbericht, bitte so detailliert wie möglich ausfüllen.
- Unfall im Ausland: IVK (internationale Versicherungskarte)
- Bei Kaskoschäden: Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Kollision mit Tieren,...unverzügliche Polizeianzeige
- Bei einem Parkschaden ohne Anwesenheit der Besitzers vom Fahrzeug genügt es nicht nur einen Zettel zu hinterlassen. Fahren Sie unverzüglich zu nächsten Polizeidienststelle im Bezirk, und machen eine Selbstanzeige. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, und vermeiden eine Anzeige wegen Fahrerflucht.